Allgemeine Bedingungen
1. Die Mitsegler nehmen an einer von Wind und Wetter abhaengigen
sportlichen Veranstaltung mit allen hierdurch bedingten
Umstaenden und ggf. Einschraenkungen teil .
2. Jeder Mitsegler faehrt auf eigene Gefahr und verzichtet auf jegliche
Ersatzansprueche gegen den Schiffseigner und Skipper (nachfolgend)
nur Skipper genannt und die anderen Mitsegler fuer Personen -,
Sach- und Vermoegensschaeden. Dieser Haftungsausschluss gilt
nicht, soweit Schaeden vorsaetzlich verursacht werden oder von
einer Versicherung abgedeckt sind.
3. Jeder Mitsegler bestaetigt und versichert das er mindestens 15
Minuten lang in tiefen Wasser schwimmen bzw sich ueber Wasser
halten kann.
4. Jeder Mitsegler ist Crewmitglied und nicht Passagier, d.bedeutet
jeder muss bei allen an Bord anfallenden Arbeiten mithelfen,
sowohl bei der Bedienung des Schiffes und in der Pantry.
5. Den Anweisungen des Skippers ist jederzeit bedingungslos folge zu
leisten, da dieser fuer die Sicherheit der Crew und des Schiffes
verantwortlich ist. Die Sicherheitseinweisung und die auf der
TEETIME ONE geltende Schiffsordnung sind Bestandteil des
Mitsegel-vertrages.
6. Jeder Mitsegler informiert den Skipper, bzw den von ihm ernan-
nten Rudergaenger / Wachfuehrer in und ueber alle unklaren
Situationen unverzueglich.
7. Jeder Mitsegler achtet selbst auf seine persoehnliche Sicherheit
und traegt auf Anweisung oder bei bedarf Schwimmweste und
Lifebelt ( ab 5 Bft. immer ).
8. Rauchen ist ausschliesslich draussen gestattet.
9. Der Skipper ist berechtigt , Mitsegler vom Toern auszuschliessen,
wenn diese die Sicherheit des Schiffes oder und der Crew
gefaehrden und oder die Harmonie des Bordlebens stoeren.
10. Aufgrund von Wetter oder anderen unvorhersehbaren
Bedingungen , sind Routenaenderungen moeglich und bleiben
dem Skipper vorbehalten. Dieser behaelt sich auch vor , unter
gefaehrlichen Wetterbedingungen , aus Haefen oder geschuezten
Buchten nicht auszulaufen, selbst wenn dies zu Verzoegerungen
oder Beeintraechtigungen des weiteren Toernverlaufs fuehren
wuerde.
11. Bei vorzeitigem Ausstieg eines Mitseglers vom Toern besteht kein
Rueckzahlungsanspruch.
12. Fuer die Gueltigkeit der Reisedokumente ,Einhaltung aller Pass ,
Devisen und sonstiger Vorschriften ist jeder Mitsegler fuer die
Dauer des Toerns selbst verantwortlich. Sollte der Verstoss eines
Mitseglers gegen Behoerdliche Vorschriften zu Massnahmen
gegen das Schiff, den Skipper oder die Crewmitglieder fuehren , so
haftet der Verursacher fuer alle dadurch eintretenden Folgen.