Allgemeine Bedingungen

 

1.  Die Mitsegler  nehmen an einer von Wind und Wetter abhaengigen  

      sportlichen Veranstaltung mit allen hierdurch bedingten  

      Umstaenden und ggf. Einschraenkungen teil   .

2.  Jeder Mitsegler faehrt auf eigene Gefahr und verzichtet auf jegliche

       Ersatzansprueche gegen den Schiffseigner und Skipper (nachfolgend)

        nur Skipper genannt und die anderen Mitsegler fuer Personen -,

        Sach- und Vermoegensschaeden. Dieser Haftungsausschluss gilt  

        nicht, soweit Schaeden vorsaetzlich verursacht werden oder von 

        einer Versicherung abgedeckt sind.

     

3.  Jeder Mitsegler bestaetigt und versichert das er mindestens 15

       Minuten  lang in tiefen Wasser schwimmen bzw sich ueber Wasser

       halten kann.

 

4.  Jeder Mitsegler ist Crewmitglied und nicht Passagier, d.bedeutet

       jeder muss bei allen an Bord anfallenden  Arbeiten  mithelfen,

       sowohl bei der Bedienung des Schiffes und in der Pantry.

 

5.  Den Anweisungen des Skippers ist jederzeit bedingungslos folge zu

       leisten, da dieser fuer die Sicherheit der Crew und des Schiffes

       verantwortlich ist. Die Sicherheitseinweisung und die auf der

       TEETIME ONE geltende Schiffsordnung sind Bestandteil des

       Mitsegel-vertrages.

 

6.   Jeder Mitsegler informiert den Skipper, bzw den von ihm ernan-

       nten Rudergaenger / Wachfuehrer in und ueber alle unklaren

       Situationen unverzueglich.

 

7.  Jeder Mitsegler achtet selbst auf seine persoehnliche Sicherheit  

       und traegt auf Anweisung oder bei bedarf Schwimmweste und

       Lifebelt ( ab 5 Bft. immer ).

 

8.   Rauchen ist ausschliesslich draussen gestattet.

 

9.   Der Skipper ist berechtigt , Mitsegler vom Toern auszuschliessen,

        wenn diese die Sicherheit des Schiffes oder und der Crew

        gefaehrden und oder die Harmonie des Bordlebens stoeren.

 

10.  Aufgrund von Wetter oder anderen unvorhersehbaren

         Bedingungen  , sind Routenaenderungen moeglich und bleiben

         dem Skipper vorbehalten. Dieser behaelt sich auch vor , unter

         gefaehrlichen Wetterbedingungen , aus Haefen oder geschuezten

         Buchten nicht auszulaufen, selbst wenn dies zu Verzoegerungen

         oder Beeintraechtigungen des weiteren Toernverlaufs fuehren

         wuerde.

 

11.  Bei vorzeitigem Ausstieg eines Mitseglers vom Toern besteht kein

         Rueckzahlungsanspruch.

 

12.  Fuer die Gueltigkeit der Reisedokumente ,Einhaltung aller Pass ,

        Devisen und sonstiger Vorschriften ist jeder Mitsegler fuer die

        Dauer des Toerns selbst verantwortlich. Sollte der Verstoss eines  

         Mitseglers gegen Behoerdliche Vorschriften zu Massnahmen

         gegen das Schiff, den Skipper oder die Crewmitglieder  fuehren , so

         haftet der Verursacher fuer alle dadurch eintretenden Folgen.

         

 

      

       

    

        

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Over the Rainbow by Israel Kamakawiwoʻole on Grooveshark

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